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Fall 1

Sie planen, während Ihres Auslandsaufenthaltes Veranstaltungen zu belegen, die in Bezug auf Inhalt (siehe Modulhandbuch) und Umfang (8 ECTS) vollständig äquivalent zum Modul Q sind. Ihr Auslandsaufenthalt erstreckt sich nur über das Wintersemester.

  1. Besuchen Sie rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Sprechstunde von Frau Prof. Pause, um eine prospektive Äquivalenzbescheinigung zu beantragen.
    • Mit der prospektiven Äquivalenzbescheinigung stellen Sie sicher, dass Ihnen das Modul auch wirklich anerkannt werden kann.
  2. Informieren Sie Frau Dr. Lübke spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit im Wintersemester über Ihren Auslandsaufenthalt. In diesem Fall reicht ausnahmsweise eine E-Mail.
    • Durch die Information von Frau Dr. Lübke erleichtern Sie die Organisation des Moduls, da dann nicht unnötig nach „fehlenden“ Studierenden geforscht werden muss.
  3. Nehmen Sie NICHT an der Umfrage zu den Kurspräferenzen zu Beginn des Wintersemesters teil.
    • Da Sie nicht an den Kursen im Modul Q teilnehmen, müssen und sollen Sie keine Angaben zu Ihren Kurspräferenzen machen.
  4. Melden Sie sich fristgerecht zum Modul Q an. Die Frist endet in der Regel Anfang Dezember.
    • Mit der Anmeldung zum Modul Q sichern Sie sich ab, falls eigentlich geplante Veranstaltungen im Ausland nicht angeboten werden, oder Sie ggf. eine Prüfung im Ausland nicht bestehen. In diesem Fall können Sie nach Ihrer Rückkehr ins Modul Q einsteigen (siehe Fall 2) und die Prüfung absolvieren. Eine Nachmeldung zum Modul ist nicht möglich.
  5. Reichen Sie nach Ihrer Rückkehr sobald wie möglich Ihre Unterlagen bei Frau Prof. Pause ein, um das Modul anerkennen zu lassen.
    • Spätestens in der zweiten Prüfungsperiode zum Modul Q, also zu Beginn des folgenden Wintersemesters, sollten die Prüfungsleistungen aller Studierenden eingetragen sein. Gerne aber so früh wie möglich.
Verantwortlichkeit: