Zum Inhalt springenZur Suche springen

Fall 5

Sie planen einen Auslandsaufenthalt und belegen keine Veranstaltung, die äquivalent zu Modul Q sind. Ihr Auslandsaufenthalt erstreckt sich nur über das Sommersemester. Sie planen, im Wintersemester hier den ersten Teil von Modul Q zu absolvieren. In diesem Fall können Sie eine Nachprüfung über die verpassten Inhalte des Sommersemesters ablegen.

  1. Besuchen Sie rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Sprechstunde von Frau Prof. Pause, um eine prospektive Äquivalenzbescheinigung zu beantragen.
    • Mit der prospektiven Äquivalenzbescheinigung stellen Sie sicher, dass Ihnen das Modul auch wirklich anerkannt werden kann.
  2. Informieren Sie spätestens zum Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester Ihre jeweilige Dozentin oder Ihren jeweiligen Dozenten über Ihren Auslandsaufenthalt.
  3. Sprechen Sie mit Ihrer jeweiligen Dozentin oder Ihrem jeweiligen Dozenten die Organisation einer Nachprüfung ab.
  4. Informieren Sie Frau Dr. Lübke spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester über Ihren Auslandsaufenthalt. In diesem Fall reicht ausnahmsweise eine E-Mail.
    • Durch die Information von Frau Dr. Lübke erleichtern Sie die Organisation des Moduls, da dann nicht unnötig nach „fehlenden“ Studierenden geforscht werden muss.
  5. Nehmen Sie an der Umfrage zu den Kurspräferenzen zu Beginn des Wintersemesters teil.
  6. Melden Sie sich fristgerecht zum Modul Q an. Die Frist endet in der Regel Anfang Dezember.
Verantwortlichkeit: